Zulassung und Sprachen
Zulassung
Für die Zulassung zum Weiterbildungsprogramm sind die folgenden Bedingungen kumulativ zu erfüllen:
- Hochschulabschluss (Bachelor oder Master einer Universität oder Fachhochschule)
- Praxiserfahrung in einer ABD-Institution (Archiv, Bibliothek, Dokumentationsstelle) bzw. im Informationsmanagement einer Verwaltung oder eines Unternehmens, deren Umfang einer Vollzeitanstellung während drei Monaten entspricht.
Es können ausnahmsweise Personen ohne Hochschulabschluss "sur dossier" zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. Über die ausnahmsweise Zulassung bzw. zuvor zu absolvierende Kurse entscheidet die Programmleitung.
Sprachen
Neben diesen Voraussetzungen sind gute passive Kenntnisse in den drei Unterrichtssprachen Deutsch, Französisch und Englisch und die aktive Beherrschung mindestens einer dieser Sprachen unabdingbar.
